Liebe Eltern,
die Ausgabe der Schulbücher für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulbuchausleihe an der Grundschule Elversberg findet am
Dienstag, den 04.08.2026
am Eingang Pausenhalle statt.
Sie können die Bücher zu folgenden Zeiten abholen:
Bitte halten Sie diesen Termin ein, damit Ihr Kind rechtzeitig zum Schuljahresbeginn mit allen Materialien ausgestattet ist.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Grundschule Elversberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bereitstellung von Schulbüchern und weiteren Lernmitteln wird ab dem Schuljahr 2026/27 für den Bereich der weiterführenden Schulen neu geregelt. Die Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe an der Grundschule bleibt weiterhin erhalten und ist freiwillig. Dies bedeutet:
Wenn Sie an der Schulbuchausleihe teilnehmen möchten, ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Wenn Ihr Kind bereits teilnimmt, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Die benötigten Lernmittel werden dann weiterhin von der Schule bzw. dem Schulträger gegen Zahlung eines Leihentgelts zur Verfügung gestellt.
Neu geregelt wurden jedoch die Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung. Darüber möchten wir Sie im Folgenden informieren.
Eine Befreiung nach dem Schülerförderungsgesetz ist möglich, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:
Die Schülerin oder der Schüler ist am Schuljahresbeginn (01.08.2026) noch keine 25 Jahre alt und besucht im Saarland eine öffentliche Schule oder eine staatlich genehmigte private Ersatzschule, die an einem vom Land betriebenen oder genehmigten System zur Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln teilnimmt. Außerdem muss die Schülerin oder der Schüler zu einer bestimmten Gruppe gehören und es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen.
Zu den nach dem Schülerförderungsgesetz von der Zahlung freigestellten Gruppen gehören Schülerinnen und Schüler, bei denen:
Das Verfahren ist wie folgt gestaltet:
Sie müssen einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Amt stellen (welches Amt für Sie zuständig ist, können Sie dem Hinweisblatt zum Antrag auf Gewährung einer Freistellung nach dem Schülerförderungsgesetz entnehmen). Dem Antrag müssen Sie einen aktuellen Bewilligungsbescheid beifügen, zum Beispiel einen Wohngeldbescheid. Das Amt prüft den Antrag und entscheidet, ob Sie von der Zahlung befreit werden. Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie einen Freistellungsbescheid. Diesen Freistellungsbescheid geben Sie bitte im Original im Sekretariat der Schule oder bei der zuständigen Stelle im Rathaus ab. Erst dann kann die Befreiung berücksichtigt werden.
Der letzte Termin für die Abgabe des Antrags ist der 30. September 2026. Es ist wichtig, den Antrag möglichst früh zu stellen. Erfolgt die Entscheidung über die Freistellung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, ist die Gebühr zunächst zu entrichten. Anschließend können Sie eine Erstattung beantragen. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen zum Antrag auf Gewährung einer Freistellung nach dem Schülerförderungsgesetz.
Für Familien, die Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder Sozialhilfe beziehen, gelten folgende Regelungen zur finanziellen Entlastung:
Durch eine gesetzliche Neuregelung gilt, dass Schülerinnen und Schüler aus Familien, die Bürgergeld (bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder Sozialhilfe erhalten, nicht mehr nach dem Schülerförderungsgesetz von der Zahlung der Gebühr befreit werden können. Trotzdem werden diese Familien weiterhin entlastet. Die Kosten können vom Jobcenter oder vom Sozialamt übernommen werden.
Damit die Kosten übernommen werden, müssen Sie Ihren Bedarf dort anmelden. Füllen Sie dazu bitte das beigefügte Formular aus und geben Sie es zusammen mit der Zahlungsaufforderung bei Ihrem Jobcenter oder Sozialamt ab.
Wichtig ist: Sie können im Formular zur Übernahme des Leihentgelts angeben, dass das Jobcenter oder das Sozialamt das Leihentgelt direkt an den Schulträger zahlen darf. Nur dann kann der Schulträger erkennen, dass Sie Anspruch auf Leistungen haben. So wird sichergestellt, dass Sie selbst keine zusätzlichen Zahlungen leisten müssen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten nicht vollständig vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Übernahme des Leihentgelts nur im Falle einer Abtretung/Direktzahlung durch das Jobcenter/Sozialamt an den Schulträger sichergestellt werden kann. Bitte überweisen Sie den Betrag nicht selbst. Wenden Sie sich immer zuerst an Ihr Jobcenter oder Ihr Sozialamt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Cemil Kirbayir
Leiter der Abteilung D - Digitalisierung an Schulen und Personalverwaltung Lehrkräfte
Liebe Eltern,
hier finden Sie den Link zur Anmeldung beim OSS-Messenger. Nur noch die Email-Adresse und das Passwort oder bei erstmaliger Anmeldung den Aktivierungscode eingegeben.
| UHRZEIT | ABLAUF |
|---|---|
| 7:45 Uhr | Die Aufsicht vor dem Unterricht beginnt. Die Kinder werden ab diesem Zeitpunkt ins Haus gelassen. |
| 8:00 Uhr | Unterrichtsbeginn 1. Stunde |
| 8:45 Uhr | Unterrichtsbeginn 2. Stunde |
| 9:30 Uhr | Frühstückspause (alle Kinder im Klassensaal) |
| 9:40 Uhr | Schulhofpause |
| 10:00 Uhr | Unterrichtsbeginn 3. Stunde |
| 10:45 Uhr | Unterrichtsbeginn 4. Stunde |
| 11:30 Uhr | Schulhofpause |
| 11:45 Uhr | Unterrichtsbeginn 5. Stunde |
| 12:30 Uhr | Wechselpause |
| 12:35 Uhr | Unterrichtsbeginn 6. Stunde |
| 13:20 Uhr | Unterrichtsende |
Jede Klasse hat eigene Belohnungssysteme, mit denen das regelgerechte Verhalten der Schüler/innen gefördert wird. Wenn gegen Regeln verstoßen wird, hat dies Folgen. Da wir an unserer Schule viel Wert auf respektvolles Miteinander legen, erwarten wir bei Regelverstößen eine angemessene Entschuldigung und Wiedergutmachung. Erzieherische Maßnahmen haben immer Vorrang und werden individuell festgelegt. Wenn erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen, gelten die Ordnungsmaßnahmen nach §32 des Schulordnungsgesetzes.