Haus und Schulordnung
Haus- und Schulordnung der Grundschule Elversberg
1. Wir verhalten uns im Sinne unserer goldenen Regeln gegenüber anderen freundlich und rücksichtsvoll.
2. Wir gehen sorgfältig mit unseren Schulsachen um. Das Werfen von Gegenständen und Schneebällen ist grundsätzlich zu unterlassen.
3. Die Aufsicht beginnt um 7.45 Uhr im Schulhaus und endet nach Unterrichtsschluss.
4. Eltern werden angehalten, sich nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminabsprache im Schulgebäude aufzuhalten.
5. Kleider werden ohne Wertsachen an der Garderobe im Flur aufgehängt.
6. In den Fluren und Treppenhäusern gehen die Kinder jederzeit ruhig und langsam.
7. Die Toiletten sind sauber und ordentlich zu hinterlassen.
8. Handys und Smartwatches müssen ausgeschaltet im Ranzen verbleiben.
9. Teile der Pause werden zum gemeinsamen Frühstück im Klassensaal genutzt.
10. Wenn ein Kind wegen Krankheit oder wegen sonstiger zwingender Gründe nicht am Unterricht teilnehmen kann, so müssen die Erziehungsberechtigen die Schule hierüber unverzüglich, jedoch bis spätestens 8 Uhr unterrichten. Bei Rückkehr in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, aus der Dauer und Grund des Fehlens ersichtlich sind (§ 8 Allgemeine Schulordnung).
11. Die Erziehungsberechtigen sind verpflichtet, die Schule unverzüglich über bestimmte Krankheiten zu informieren (§ 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz).
12. Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen verboten (§ 20 Schulordnungsgesetz).
Missachtung der Regeln an unserer Schule
Jede Klasse hat eigene Belohnungssysteme, mit denen das regelgerechte Verhalten der Schüler/innen gefördert wird. Wenn gegen Regeln verstoßen wird, hat dies Folgen. Da wir an unserer Schule viel Wert auf respektvolles Miteinander legen, erwarten wir bei Regelverstößen eine angemessene Entschuldigung und Wiedergutmachung. Erzieherische Maßnahmen haben immer Vorrang und werden individuell festgelegt. Wenn erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen, gelten die Ordnungsmaßnahmen nach §32 des Schulordnungsgesetzes.
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